1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von der CloudTure UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden „CloudTure UG“ genannt, erbracht werden.
1.2 Ausschluss abweichender Bedingungen: Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn CloudTure UG diesen nicht widerspricht. Eine Ausnahme besteht nur, wenn CloudTure UG solchen Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch CloudTure UG.
1.3 Kundenkreis: Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von den Dienstleistungen ausgeschlossen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Leistungsarten: Die AGB gelten für alle von CloudTure UG angebotenen Dienstleistungen, darunter insbesondere IT-Beratung, Entwicklung, Implementierung, Schulungen und Applikationsbetreuung. Diese Dienstleistungen werden vorrangig über digitale Kommunikationskanäle erbracht. Sollte im Einzelfall eine andere Art der Leistungserbringung erforderlich sein, kann diese gesondert vereinbart werden.
1.5 Abrechnung und Preise: Die Abrechnung der Dienstleistungen erfolgt ausschließlich auf Stundenbasis gemäß der jeweils gültigen Preisliste von CloudTure UG. Andere Abrechnungsmodelle sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die jeweils aktuelle Preisliste ist auf Anfrage verfügbar und Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
1.6 Zukünftige Verträge: Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen CloudTure UG und dem Kunden, ohne dass diese erneut explizit einbezogen werden müssen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
1.7 Änderung der AGB: CloudTure UG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widersprechen, gelten die Änderungen als angenommen.
2.1 CloudTure UG erbringt Dienstleistungen im Bereich Business Intelligence, einschließlich Beratung, Training, Analyse bestehender Systeme sowie Implementierung und Betreuung von BI-Lösungen. Die Leistungen werden ausschließlich auf dienstvertraglicher Basis erbracht.
2.2 Bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen ist CloudTure UG grundsätzlich nicht an Weisungen des Kunden gebunden, was die Art, den Ort und die Zeit der Leistungserbringung betrifft. Die Dienstleistungen werden eigenverantwortlich und überwiegend in den eigenen Räumlichkeiten von CloudTure UG erbracht, wobei Remote-Arbeit die Regel ist. Sollte der Auftrag es erfordern, können Dienstleistungen auch vor Ort beim Kunden erfolgen, gegebenenfalls unter Nutzung vorhandener Arbeitsmittel des Kunden (z.B. Hard- und Software).
2.3 CloudTure UG setzt qualifiziertes und zuverlässiges Personal für die Leistungserbringung ein. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Person seitens CloudTure UG besteht jedoch nicht.
2.4 Vor Beginn der Leistungserbringung benennen beide Parteien jeweils einen Ansprechpartner, der für die Koordination aller notwendigen Maßnahmen verantwortlich ist. Diese Ansprechpartner dienen als zentrale Kontaktpersonen für die Durchführung des Auftrages.
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung durch CloudTure UG erforderlichen Mitwirkungsleistungen vollständig und rechtzeitig zu erbringen.
3.2 Der Kunde stellt CloudTure UG alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Testdaten, Zugänge und Leistungen vor Beginn der Arbeiten oder, soweit CloudTure UG solche zu einem späteren Zeitpunkt anfordert, unverzüglich nach Aufforderung zur Verfügung. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seines Organisationsbereichs, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung erforderlich sind. Dazu gehören u.a. die Bereitstellung der erforderlichen Zugangsdaten und Zugangswege (z.B. VPN, Hardware des Kunden) sowie geeigneter Räumlichkeiten für Schulungen oder Meetings, falls diese vor Ort stattfinden sollen.
3.3 Der Kunde benennt einen festen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als Bezugspersonen für alle das Projekt bzw. die vereinbarte Leistung betreffenden Angelegenheiten. Diese Personen sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Darüber hinaus stellt der Kunde die Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse jeweils notwendig sind.
3.4 Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen und CloudTure UG dadurch an der Erbringung der Leistungen gehindert werden, verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen. Eine erhebliche Verletzung der Mitwirkungspflichten berechtigt CloudTure UG zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Der Kunde hat in einem solchen Fall sämtliche entstandenen Kosten zu tragen.
3.5 Kommt der Kunde mit der vereinbarten oder üblichen Mitwirkung in Verzug, ist er verpflichtet, CloudTure UG den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
4.1 Die Leistungen von CloudTure UG erfolgen zu den vertraglich vereinbarten Preisen gemäß dem Angebot von CloudTure UG. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Das Entgelt umfasst die Vergütung für die vereinbarten Leistungen sowie entstandene Nebenkosten (z.B. Reise-, Unterbringungs- und sonstige Reisekosten) in tatsächlicher Höhe. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis.
4.2 Vergütung und Aufwendungsersatz sind jeweils vierzehn (14) Tage nach Erhalt einer Rechnung zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird in der Regel nach Abschluss der vereinbarten Leistung oder zum Ende eines Kalendermonats erstellt.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist CloudTure UG berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Darüber hinaus behält sich CloudTure UG das Recht vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, sofern dieser nachgewiesen werden kann.
5.1 CloudTure UG haftet auf Schadens- und Aufwendungsersatz ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
5.1.1 CloudTure UG haftet dem Grunde nach nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
5.1.2 Soweit CloudTure UG bei einfacher Fahrlässigkeit haftet, ist die Ersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5.1.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Arbeitnehmer und sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CloudTure UG sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB).
5.1.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
5.1.5 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet CloudTure UG nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, z.B. durch regelmäßige, anwendungsadäquate Datensicherungen.
5.2 Keine der Parteien haftet bei Ereignissen höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Epidemien oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen und die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten beeinträchtigen. Ausgenommen hiervon sind Zahlungsverpflichtungen.
6.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Dies gilt auch für Informationen, die sich auf Dritte beziehen.
6.2 Zu den vertraulichen Informationen zählen insbesondere technisches Know-how, Betriebsmethoden, Sicherheitsmaßnahmen, Kundendaten und Warenbezugsquellen ("Informationen").
6.3 Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch gegenüber Mitarbeitern der jeweiligen Partei, es sei denn, diese sind zur Bearbeitung der sich darauf beziehenden Angelegenheiten im betrieblichen Interesse eingebunden und zur Vertraulichkeit verpflichtet.
6.4 Eine Weitergabe der Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Das Zustimmungserfordernis entfällt für mit der jeweiligen Partei im Sinne des §15 AktG verbundene Unternehmen, rechtmäßig eingesetzte Subunternehmer und Berater, die vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
6.5 Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren, durch Dritte rechtmäßig bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen. In einem solchen Fall wird die betroffene Partei, soweit möglich, die jeweils andere Partei vorab informieren.
6.6 Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
7.1 Verarbeitung personenbezogener Daten: Soweit CloudTure UG im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Mitarbeiter verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Daten werden nur nach Weisung des Kunden und für die vertraglich vereinbarten Zwecke verarbeitet.
7.2 Auftragsverarbeitungsvereinbarung: Falls erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, um die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durch CloudTure UG zu regeln.
7.3 Datensicherheit: CloudTure UG verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst beispielsweise die Sicherung von Daten gegen unbefugten Zugriff und den Schutz vor Verlust oder Beschädigung.
7.4 Pflichten des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur an CloudTure UG weiterzugeben, wenn dies rechtmäßig ist. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Rechte der betroffenen Personen.
7.5 Dauer der Verarbeitung: CloudTure UG verarbeitet personenbezogene Daten nur so lange, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Abschluss des Vertrags werden die personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen gelöscht.
8.1 CloudTure UG ist unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Vertraulichkeit berechtigt, die dem Vertrag zugrunde liegende Leistungserbringung unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenzprojekt zu benennen.
8.2 CloudTure UG hat das Recht, auf Messen, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen sowie in Pressemitteilungen, Werbeanzeigen in Print-, elektronischen und sonstigen Medien, sowie auf ihrer Website die Marken-, Warenzeichen, den Namen, Logos und Slogans des Kunden zu verwenden, soweit dies im Rahmen der Zusammenarbeit zulässig ist und keine entgegenstehenden Vereinbarungen bestehen.
9.1 Laufzeit: Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien, sofern nicht anders vereinbart, und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen durch CloudTure UG. Sollte es sich um ein Dauerschuldverhältnis handeln, gilt eine unbefristete Vertragslaufzeit, sofern keine abweichende Laufzeit ausdrücklich vereinbart wurde.
9.2 Ordentliche Kündigung: Bei einem Dauerschuldverhältnis kann der Vertrag von beiden Parteien erstmals nach einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen.
9.3 Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei trotz schriftlicher Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt oder sich in Zahlungsverzug befindet.
9.4 Vergütung bei Kündigung: Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch CloudTure UG hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden sind ebenfalls alle bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachten Leistungen zu bezahlen.
10.1 Alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von CloudTure UG erstellten Arbeitsergebnissen, wie z.B. Berichte, Analysen, Software, Dokumentationen, bleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Eigentum von CloudTure UG. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich beschränktes Nutzungsrecht zur vereinbarten Nutzung der Arbeitsergebnisse.
10.2 Das Nutzungsrecht wird erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt CloudTure UG Eigentümerin der Arbeitsergebnisse, und der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse weder zu verwenden noch an Dritte weiterzugeben.
10.3 Jede Nutzung, die über den vertragsgemäßen Einzelfall hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CloudTure UG. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung, Veränderung oder die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte.
10.4 CloudTure UG ist berechtigt, im Rahmen der Weiterentwicklung eigener Dienstleistungen und Produkte Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, die im Rahmen der Vertragserfüllung gewonnen wurden, weiterzuverwenden, soweit dies ohne Offenlegung vertraulicher Informationen des Kunden geschieht.
10.5 Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, die geeignet sind, die Schutzrechte von CloudTure UG zu beeinträchtigen. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf die Leistungen von CloudTure UG gewährt.
11.1 Sofern in diesen AGB die Schriftform gefordert wird, ist damit die Schriftform im Sinne von § 127 BGB gemeint, die sowohl durch den elektronischen Austausch unterschriebener Dokumente und/oder Erklärungen (Scankopien) als auch durch den Austausch elektronisch unterzeichneter Dokumente und/oder Erklärungen gewahrt wird.
11.2 Die Übertragung von vertraglichen Rechten oder Pflichten durch CloudTure UG bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden, soweit es sich nicht um mit CloudTure UG verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 ff. AktG handelt.
11.3 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von CloudTure UG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsregeln des deutschen internationalen Privatrechts.
11.4 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.